Das Verarbeitungsverzeichnis als Ausgangspunkt Nach Art. 30 DSGVO ist der Verantwortliche für das Verarbeitungsverzeichnis zuständig. Hier sind alle Tätigkeiten zusammengefasst, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Durch passende technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) werden Risikostufen erstellt und eine Umsetzung … Verarbeitungsverzeichnis weiterlesen
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