Monat: November 2018

Datenschutz-Auditierung

Datenschutz-Auditierung

Wo stehen Sie bei der Umsetzung?

Sie möchten wissen, wo Sie bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen? Dann melden Sie sich bei uns und wir kommen zum Datenschutz-Audit.

Wir haben ein Verfahren für eine klare und strukturierte Analyse entwickelt, um mit Ihnen in kürzester Zeit Ihren aktuellen Stand darzustellen.

Innerhalb von 24 Stunden können wir bereits Ergebnisse präsentieren. Anschließend helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der erforderlichen Punkte.

Schulungen und Seminare

Schulungen und Seminare

Wissenslücken füllen, einfach erklärt!

Das Wichtigste ist, das Bewusstsein für Datenschutz zu schaffen.

Gerade bei Unternehmen mit vielen Mitarbeitern sollte das Wissensnievau ähnlich hoch sein. Hier empfiehlt es sich für die jeweiligen Abteilungen speziell angepasste Seminare zu entwerfen. Wir gehen auf jeden unserer Partner speziell ein und formen die Seminare danach.

Für Freiberufler, Selbstständige oder auch kleine Firmen und Vereine können wir personalisierte Schulungen anbieten. Bereits ab einem Mitarbeiter ist dies möglich.

Wir sind flexibel, um Ihnen möglichst alles leicht und verständlich zu erklären.

Durch unsere Schulungen können wir somit gezielt auf Branchen und Tätigkeiten eingehen und zeigen Ihnen das Wichtigste für Ihr Geschäft.

 

Aktuelle Schulungen und Seminare:

  • Datenschutz Basisseminar DSGVO
  • Datenschutz Seminar für Verantwortliche
  • Datenschutz Seminar für Mitarbeiter
  • Datenschutz Seminar für IT-Sicherheit
  • weitere Themengebiete nach Rücksprache jederzeit möglich

Die DSGVO-Prüfung der Aufsichtbehörde

Die DSGVO-Prüfung der Aufsichtbehörde

Die ersten Aufsichtbehörden haben bereits Prüfungen durchgeführt. Würden Sie die Prüfung bestehen?

Anbei die wichtigsten Fragen:

1. Wie haben Sie sich als Unternehmen auf die DSGVO vorbereitet?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten Sie personenbezogene Daten?

3. Wie stellen Sie die Einhaltung der Betroffenenrechte sicher?

4. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen beziehungsweise die Ihrer Dienstleister ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten?

5. Wie stellen Sie sicher, dass Verarbeitungen mit einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen erkannt und für diese eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird?

6. Haben Sie Ihre bestehenden Verträge mit Auftragsverarbeitern an die neuen Regelungen der DSGVO angepasst?

7. Wie ist Ihr Datenschutzbeauftragter in Ihre Organisation eingebunden?

8. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Datenschutzverstöße fristgemäß an die Aufsichtsbehörde meldet?

9. Wie können Sie die Einhaltung aller Pflichten nachweisen?

Wer jetzt nicht mit einem JA anworten kann, es ist nicht schlimm. Denn wir können die Umsetzung für Sie veranlassen. Ganz leicht und unkompliziert aber vorallem mit Ihnen zusammen!

 

Quelle: t3n

 

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Sie suchen einen Datenschutzbeauftragten?

Wir sind Ihr externer Datenschutzbeauftragte aus Kaiserslautern in der Pfalz.

Unsere Mitarbeiter sind vom TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte und weltweit anerkannt.

Dadurch binden Sie keine eigenen Mitarbeiter, denen darüber hinaus Kündigungsschutz als Datenschutzberater zusteht, und Sie sparen die Arbeitskraft für Ihre Hauptaufgaben.

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten kommen Sie in keinen Interessenkonflikt und vermeiden so interne Spannung.

Vergessen Sie nicht, dass Sie als Verantwortlicher sogar unbeschränkt und persönlich haftbar sind bei grob fahrlässigem Verhalten!

 

Ihre wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • professionelle Umsetzung
  • Datenschutzsiegel für Ihre Außendarstellung
  • Kosteneinsparung für laufende Qualifikationen
  • keine Mitarbeiterbindung
  • Sicherheit für Sie im Umgang mit der DSGVO

 

Wir sind für Sie da!

Meldungen bei Datenschutzverstößen

Meldungen bei Datenschutzverstößen

Warum müssen Sie überhaupt eine Meldung machen?

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss dies binnen 72 Stunden dies der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden für natürliche Personen führen, wenn nicht rechtzeitig und angemessen reagiert wird. In diesen Fällen haften Sie für alle Schäden.

Um dies zu verhindern implementieren wir einen Notfallplan in Ihrem Unternehmen um allen gesetzlichen Punkten zu entsprechen.

Wir übernehmen diese Pflicht für Sie.

 

Ihre wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Abwicklung der Meldung innerhalb 72 Stunden
  • professionelle Bearbeitung
  • Notfallplan-Implementierung