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20.000€ Bußgeld gegen Knuddels.de

20.000€ Bußgeld gegen Knuddels.de

Die Internetseite Knuddels.de hatte Anfang September 2018 einen Hackerangriff auf die Passwörter und E-Mails seiner Mitglieder. Nun muss das soziale Netzwerk Bußgeld in Höhe von 20.000€ zahlen, weil die Daten unverschlüsselt übermittelt worden sind. Dies teilte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink in Stuttgart mit.

Dem Unternehmen wurde es angerechnet sofort reagiert und den Datenschutz verstoß innerhalb der gesetzlichen Zeit gemeldet zu haben.  Insgesamt wurden rund 808.000 E-Mail-Adressen sowie 1.872.000 Pseudonyme und Passwörter veröffentlicht.

Die DSGVO-Prüfung der Aufsichtbehörde

Die DSGVO-Prüfung der Aufsichtbehörde

Die ersten Aufsichtbehörden haben bereits Prüfungen durchgeführt. Würden Sie die Prüfung bestehen?

Anbei die wichtigsten Fragen:

1. Wie haben Sie sich als Unternehmen auf die DSGVO vorbereitet?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten Sie personenbezogene Daten?

3. Wie stellen Sie die Einhaltung der Betroffenenrechte sicher?

4. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen beziehungsweise die Ihrer Dienstleister ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten?

5. Wie stellen Sie sicher, dass Verarbeitungen mit einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen erkannt und für diese eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird?

6. Haben Sie Ihre bestehenden Verträge mit Auftragsverarbeitern an die neuen Regelungen der DSGVO angepasst?

7. Wie ist Ihr Datenschutzbeauftragter in Ihre Organisation eingebunden?

8. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Datenschutzverstöße fristgemäß an die Aufsichtsbehörde meldet?

9. Wie können Sie die Einhaltung aller Pflichten nachweisen?

Wer jetzt nicht mit einem JA anworten kann, es ist nicht schlimm. Denn wir können die Umsetzung für Sie veranlassen. Ganz leicht und unkompliziert aber vorallem mit Ihnen zusammen!

 

Quelle: t3n