Wer ist dafür Zuständig?

„Verantwortlicher“ ist diejenige Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Dies ist in der Regel der Geschäftsführer der auch bei grob fahrlässigem Verhalten persönlich haftbar ist!